Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.02.2000 - 1 U 53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4562
OLG Köln, 10.02.2000 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/2000,4562)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.2000 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/2000,4562)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/2000,4562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prüfungspflichten beleglos Zahlungsverkehr Bank

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 398, 667, 242; EZÜ Nr. 3 Abs. 2 S. 2
    Prüfungspflichten beleglos Zahlungsverkehr Bank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten der beteiligten Banken im Verhältnis zueinander beim beleglosen Überweisungsverkehr; Vergleich von Kontonummer und Empfängerbezeichnung; Haftung des endbegünstigten Instituts; Sinn und Zweck des EZÜ-Abkommens und des Abkommens über den Überweisungsverkehr; ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 398; BGB § 667; BGB § 242; EZÜ Nr. 3 Abs. 2 S. 2
    Prüfungspflichten im beleglosen Zahlungsverkehr zwischen Banken

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 398, 667, 242; EZÜ Nr. 3 Abs. 2 S. 2
    Prüfungspflichten im beleglosen Zahlungsverkehr zwischen den Banken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 398, 667; Abkommen über den Überweisungsverkehr Nr. 3
    Pflicht zum Kontonummer-Namensabgleich der Empfängerbank im beleglosen Zahlungsverkehr

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1547
  • WM 2001, 2003
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2000 - 1 U 53/99
    Demgegenüber ermöglicht die namentliche Empfängerbezeichnung eine verlässlichere Bestimmung des Inhalts des Überweisungsauftrags (BGH NJW 1991, 3208, 3209).

    Sinn und Zweck des EZÜ-Abkommens und des Abkommens über den Überweisungsverkehr bestehen nämlich darin, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1991, 3208 (3209) mwNw.) zum beleghaften Zahlungsverkehr die mit dem beleglosen Zahlungsverkehr verbundenen Risiken auszugleichen.

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04

    Rückforderung eines überwiesenen Betrages nach Änderung des Empfängerkontos durch

    Dies ist nur dann der Fall, wenn eine weisungswidrige Erledigung eines Überweisungsauftrages das Interesse des Überweisungsauftraggebers nicht verletzt (Senat, Urteil vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 207/90, WM 1991, 1912, 1913; OLG Hamm WM 1985, 1065, 1066; OLG Köln WM 2001, 2003, 2005).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 17 U 79/03

    Bankenhaftung: Prüfungspflichten der Bank bei Überweisungsaufträgen im Verfahren

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (WM 2001, 2003 = VersR 2000, 1547) betrifft eine Überweisung im EZÜ-Verfahren, bei dem das endbegünstigte Kreditinstitut nach Nr. 3 (2) des EZÜ-Abkommens ausdrücklich verpflichtet war, einen Vergleich der Kontonummer mit dem Namen des Überweisungsempfängers durchzuführen, was dieses aber unterlassen hatte.
  • LG Bonn, 20.04.2007 - 3 O 407/06

    Rückerstattungsanspruch aus einem Banküberweisungsauftrag und

    Die Abtretung von derartigen Ansprüche unterliegt keinen rechtlichen Bedenken (vgl. etwa OLG Köln, WM 2001, 2003 f.; OLG Düsseldorf, WM 2004, 1233 ff.).

    Denn die Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs bzw. eines Schadensersatzanspruchs verstößt unter anderem dann gegen Treu und Glauben, wenn die weisungswidrige Erledigung des Überweisungsauftrags keine Interessen des Auftraggebers verletzt bzw. wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck im Ergebnis erreicht worden ist (vgl. nur OLG Köln, WM 2001, 2003 ff.; OLG Düsseldorf, WM 2001, 2000 ff. mwN.; WM 2004, 1233 ff., OLG Koblenz, Urteil v. 16.1.2004 - 8 U 1276/02 -, unter JURIS abrufbar; Thür.

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 15 U 13/03

    Schadensersatz aus vorvertraglicher Aufklärungspflicht über Gebührenteilung bei

    Ein Geschäftsführer, der Optionsgeschäfte ohne gehörige Aufklärung der Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert, missbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet den Optionserwerbern gegenüber nach § 826 BGB auf Schadensersatz (BGHZ 124, 151, 162; WM 1994, 1746, 1747; WM 2001, 2003, 113, 2003, 114).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht